NUTZUNGSLIZENZ
Dieses Dokument ist eine Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer (Ihnen) und der Firma BVRP. BVRP stellt Ihnen die Software und zugleich die dazugehrige Nutzungslizenz zur Verfgung. Die Verantwortung fr die Wahl der richtigen Software im Verhltnis zu den gewnschten Ergebnissen bleibt ebenso bei Ihnen, wie fr die korrekte Installierung und Anwendung, sowie fr die gewnschten Ergebnisse.
BVRP veruert keines seiner Rechte, auer wenn dies in dieser Vereinbarung ausdrcklich festgestellt wird. BVRP behlt sich alle Rechte vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrcklich dem Benutzer bertragen werden.

LIZENZ
Im Fall eines Einzelplatzanwenders bertrgt BVRP dem Lizenznehmer das nicht exklusive und nicht bertragbare Recht, die Software auf einem einzelnen Computer zu installieren, zu benutzen, und anzuzeigen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der Software fr Sicherungszwecke eine computerlesbare Kopie oder gegebenenfalls eine ausgedruckte Kopie anzufertigen. Bei jeder Kopie mu ein Hinweis auf die Autorenrechte (Copyright) deutlich erkennbar sein. Jede Form der Decompilierung oder ein Disassembling der Software, sei es teilweise oder ganz, ist streng untersagt.

ERLSCHEN
Die Lizenz ist bis zu ihrer Aufhebung gltig. Der Lizenznehmer kann die Lizenz selbst zu jeder Zeit beenden, indem er die Software und alle Kopien zerstrt. Sie wird ebenfalls beendet, wenn der Lizenznehmer eine oder mehrere der in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen oder Auflagen nicht erfllt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zu einer Zerstrung des Programms und seiner Kopien, wenn die Lizenz aufgehoben worden ist.

GARANTIEEINSCHRNKUNGEN
Die Software wird wie vorgefunden geliefert, und zwar ohne jede ausdrcklich genannte oder implizite Garantie. Die genannten Beschrnkungen, die keine vollstndige Aufzhlung sind, betreffen auch implizite Garantien fr den Verkauf oder fr die Eignung zu einer bestimmten Verwendung. Alle Risiken, die mit den Eigenschaften oder Leistungsmerkmalen der Software zusammenhngen, trgt der Lizenznehmer. Im Fall eines Programmfehlers trgt der Lizenznehmer (und nicht BVRP oder ein fr Computer bevollmchtigter Dritter) alle Kosten, die mit der Fehlerbehebung und Korrekturen zusammenhngen. BVRP garantiert nicht, da die Programmfunktionen allen Erwartungen des Lizenznehmers entsprechen, und da das Programm stets fehler- und unterbrechungsfrei funktioniert.
Allerdings bernimmt BVRP die Gewhr dafr, da die Disketten mit dem gelieferten Programm frei von jedweden materiellen Fehlern sind, und zwar fr eine Dauer von 30 Tagen ab Lieferdatum an den Lizenznehmer (Kopie Ihrer Empfangsbesttigung). Die einzige Verantwortung und Leistungspflicht besteht in folgendem: 1) Im Austausch aller Disketten, die nicht der genannten eingeschrnkten Garantie von BVRP entsprechen, und die direkt oder ber einen fr Computer bevollmchtigten Dritten mit einer Kopie der Empfangsquittung des Lizenznehmers an BVRP zurckgesandt wurden.  2) Falls BVRP oder ein bevollmchtigter Dritter auerstande sind, eine materiell fehlerfreie Diskette zu liefern, hat der Lizenznehmer das Recht, durch Zurcksenden des Programms und Zerstren eventueller Kopien die Lizenz zu beenden und eine Erstattung zu erhalten. In keinem Fall ist BVRP dem Lizenznehmer gegenber fr Nachteile verantwortlich, einschlielich Gewinnausfllen, verhinderten Einsparungen, indirekte und Folgeschden, die auf den Einsatz der Software oder auf die Unmglichkeit ihres Einsatzes zurckzufhren sind. Das gilt auch dann, wenn BVRP oder ein bevollmchtigter Dritter von der Mglichkeit solcher Schden informiert worden ist, oder von irgendwelchen Reklamationen anderer Anwender.

ALLGEMEINE FESTSTELLUNG
Sie besttigen ausdrcklich, die vorliegende Vereinbarung gelesen und verstanden zu haben. Sie erkennen Ihre Bindung an diese Konditionen an. Sie stimmen ferner der Feststellung zu, da die Vereinbarung exklusiv gltig und durch nichts zu ergnzen ist, und da sie alle vorherigen Angebote oder Vereinbarungen, die mndlich oder schriftlich getroffen wurden, sowie jegliche Gesprche zwischen uns, die sich auf den Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung bezogen haben, ersetzt.